Körordnung des DCLH e.V. (Zuchtordnung)
Zur Erlangung der Zuchttauglichkeit muss
der Leonberger eine Prüfung ablegen. Grundlage dieser Prüfung ist der
Standard. Die Zuchtzulassung kann in Körstufe 1 und Körstufe 2 erfolgen
Nur gesunde und gepflegte Tiere dürfen die Körung bestehen.
Körstufe 1 § 1: Voraussetzungen für die Zulassung zu Körstufe 1 1. Der vorgestellte Hund muss zweimal von verschiedenen Spezialzuchtrichtern mit der Formwertnote „Sehr gut" oder" Vorzüglich" bewertet worden sein (Jüngstenklasse einer Spezialzuchtschau, Jugend-, Erwachsenenklasse). Zumindest ein Ausstellungsergebnis muss aus einer Erwachsenenklasse sein. Außerdem ist eine Junghundebeurteilung zu absolvieren, ersatzweise kann auch eine Bewertung einer anderen Klasse herangezogen werden („Sehr gut" oder „Vorzüglich") 2. Es werden nur die Ergebnisse einer VDH anerkannten deutschen Zuchtschau (mit angeschlossener Sonderschau) sowie clubinternen Schauen anerkannt. 3. Mit Vollendung des 18. Lebensmonats kann der Leonberger die Prüfung zur Körstufe 1 ablegen. 4. Nur gesunde und gepflegte Tiere dürfen die Körung bestehen. § 2: Körveranstaltungen
1.
Körveranstaltungen werden von den LG‘s oder BG‘s (nach Genehmigung durch
den DCLH Vorstand) ausgerichtet.
§ 3: Gültigkeitsdauer der bestandenen Körung
1. Die erste
bestandene Prüfung gilt für 3 Jahre. Die zweite Prüfung kann frühestens
nach 2 Jahren durchgeführt werden und gilt bis zum Ende des
Zuchtzulassungsalters (Rüden vollendetes 10. Lebensjahr, Hündinnen
vollendetes 8. Lebensjahr). § 4: Nicht bestandene Körung Eine nicht bestandene Körung kann nur zweimal wiederholt werden. Das Urteil der Körmeister ist unanfechtbar. Die Wiederholung der Prüfung ist nach frühestens 4 Monaten möglich. § 5: Prüfungsabnahme Die Körung wird von einer Körkommission von 3 gleichberechtigten Körmeistern abgenommen. Die Zusammensetzung der Körkommission bestimmt der Zuchtleiter. Bei der Körung kann der Teil II auf die Körmeister aufgeteilt werden, Teil I wird durch alle Körmeister gemeinsam und gleichberechtigt durchgeführt. Nach jeder Körung sind vom Veranstalter die Prüfungsprotokolle an das Zuchtbuchamt, den Zuchtrichterobmann, die amtierenden Körmeister und den Zuchtleiter zu senden. § 6: Beurteilungskriterien 1.Verhaltensbeurteilung a. Verhalten des Hundes auf sich allein gestellt
Der Hundeführer (HF)
bindet seinen Hund frei im Gelände an einen Pfahl und entfernt sich vom
Hund. Nachdem der Besitzer außer Sichtweite des Hundes ist, nähert sich
der Richter demselben auf etwa 2 m. Der wesensfeste Hund wird
erwartungsvoll nach seinem Herrn schauen und bellen oder dem Fremden
gegenüber gleichgültig, missmutig, keinesfalls aggressiv reagieren; der
ängstliche und scheue Hund dagegen wird sich verkriechen und vor Angst
zittern.
Der Hund bleibt
angeleint wie unter a., HF bleibt außer Sicht. Ein zweiter Hund wird von
seinem Besitzer in ca. 10 m Abstand vorbeigeführt. Der angeleinte Hund
soll sich unbeeindruckt, unbeteiligt oder aufmerksam zeigen. Er darf in
keinem Fall aggressiv auftreten. Anschließend erfolgt ein Wechsel (der
Vorbeigeführte Hund wird angeleint, der vorher angeleinte Hund
vorbeigeführt. Wechsel des Vorführers). (Waage wenigstens 0,80 x 0,50 m)(Widerristhöhe, Brusttiefe, Brustumfang usw.) d. Verhalten in einer Gruppe von Personen
Verschiedene
Personen (8 —10) bilden eine Gruppe und gehen durcheinander. Der Hund
wird angeleint mehrmals durch die sich bewegende Gruppe geführt.
Unnatürliche Bewegungen in der Gruppe sind dabei zu unterlassen. Bei
dieser Übung soll sich der Hund natürlich und unbefangen, keinesfalls
ängstlich zeigen. Anschließend wird der Hund nach dem Hörzeichen "Sitz"
abgeleint. Der Hund soll in der Gruppe bei seinem Besitzer bleiben, er
darf keineswegs in Panik verfallen und die Gruppe fluchtartig verlassen.
Auf Anweisung des
Körmeisters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen
Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Körmeister folgt dem HF in
angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des HF an
lose hängender Leine mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleiben -
willig folgen. f. Leinenführigkeit
Der am Halsband
angeleinte Leonberger hat sich bei jeder Gangart dicht an der linken
Seite des Führers zu bewegen. Die rechte Brustseite soll mit dem Knie
des Führers abschneiden. Die Übung ist im normalen, langsamen und
Laufschritt vorzuführen, hierbei sind Rechts-, Links- und Kehrtwendungen
einzuschlagen. Es ist mindestens eine Gerade von 20 bis 30 Schritten
einzufügen. Das Hörzeichen "Fuß" ist nur beim Angehen und Wechseln der
Gangart gestattet. Nach dem Beenden der Übung hat der HF die
Grundstellung (Hund sitzt an der linken Seite des Führers) einzunehmen.
Die Führerleine muss lose durchhängen. Aus der Grundstellung geht der HF
mit Hund durch eine stillstehende Gruppe von 4 bis 5 Personen, hierbei
hat der Leonberger sich zweimal hinzusetzen. Die Leinenführigkeit muss
mindestens befriedigend ausgeführt werden (Beispiel eines Laufschemas).
2. Formwertbeurteilung (Exterieur, Anatomie)
Einzelbeurteilung
der Körperteile (ZTP- Formular) § 7: Hinweise zum Zuchteinsatz Die Körmeister können Empfehlungen zum Zuchteinsatz geben und Auflagen erteilen. § 8: Eintragung und Veröffentlichung 1. Eine erfolgreiche Teilnahme an einer Körung wird in die Ahnentafel eingetragen, eine nicht bestandene Körung wird in der Ahnentafel vermerkt (Text: an Körung teilgenommen, Ort und Datum). 2. Nur die erfolgreiche Teilnahme wird im Fachorgan veröffentlicht. § 9: Prüfungsgebühren und Sonstiges Der Clubvorstand setzt die Gebühren für die Teilnahme an der Körveranstaltung fest. Das gleiche gilt für die Anzahl der Prüfungen im Laufe eines Jahres und deren räumliche Aufteilung. Der Prüfungsleiter rechnet innerhalb von drei Wochen die Veranstaltung mit dem Schatzmeister ab.
Körstufe 2
2. Zwischen Bestehen
der Körstufe 1 und der Prüfung zur Körstufe 2 müssen 24 Monate liegen.
§ 2: Körveranstaltungen 1. Prüfungen nach Körstufe 1 und 2 werden auf gemeinsamen Veranstaltungen durchgeführt. Körstufe 2 folgt auf Körstufe 1. 2. Körveranstaltungen werden von den LG‘s oder BG‘s (nach Genehmigung durch den DCLH Vorstand) ausgerichtet.
3. Bei der Anmeldung
müssen für jeden Hund folgende Unterlagen vorgelegt werden:
b. Nachweis der
Ausstellungsbewertungen (am Tage der Veranstaltung zusätzlich die
Originale) d. Nachweis über bestandene Körstufe1 (am Tage der Veranstaltung zusätzlich das Original) e. Wurfabnahmeprotokolle aller Würfe. f. Nachweis über Junghundebeurteilungen bzw. Ausstellungsergebnisse ohne Zuchtausschließende Fehler von 10% der Nachkommen. § 3: Gültigkeitsdauer der bestandenen Körung
§ 4: Nicht bestandene Körungen Eine nicht bestandene Körung kann nur einmal wiederholt werden. Das Urteil der Körmeister ist unanfechtbar. Eine Wiederholung der Prüfung ist erst nach 6 Monaten möglich. § 5: Prüfungsabnahme Die Körung wird von einer Körkommission von 3 gleichberechtigten Körmeistern abgenommen. Die Zusammensetzung der Körkommission bestimmt der Zuchtleiter. Bei der Körung kann der Teil II auf die Körmeister aufgeteilt werden, Teil I wird durch alle Körmeister gemeinsam und gleichberechtigt durchgeführt. Nach jeder Körung sind vom Veranstalter die Prüfungsprotokolle an das Zuchtbuchamt, den Zuchtrichterobmann, den amtierenden Körmeister und den Zuchtleiter zu senden. § 6: Beurteilungskriterien 1.Verhaltensbeurteilung a. Verhalten des Hundes auf sich allein gestellt Der Hundeführer (HF) bindet seinen Hund frei im Gelände an einen Pfahl und entfernt sich. Nachdem der Besitzer außer Sichtweite des Hundes ist, nähert sich der Richter demselben auf etwa 2 m. Der wesensfeste Hund wird erwartungsvoll nach seinem Herrn schauen und bellen oder dem Fremden gegenüber gleichgültig, missmutig, keinesfalls aggressiv reagieren; der ängstliche und scheue Hund dagegen wird sich verkriechen und vor Angst zittern. b. Verhalten des Hundes gegenüber einem anderen Hund gleichen Geschlechts Der Hund bleibt angeleint wie unter a., der HF bleibt außer Sicht. Ein zweiter Hund wird von seinem Besitzer in ca. 10 m Abstand vorbeigeführt. Der angeleinte Hund soll sich unbeeindruckt, unbeteiligt oder aufmerksam zeigen. Er darf in keinem Fall aggressiv auftreten. Anschließend erfolgt ein Wechsel (der Vorbeigeführte Hund wird angeleint, der vorher angeleinte Hund wird vorbeigeführt, Wechsel des Vorführers). c. Wiegen, Messen (Widerristhöhe, Brusttiefe, Brustumfang usw.) d. Anhänglichkeit Der Leonberger Hund wird angeleint und einer zweiten Person übergeben. Der HF geht zu einem etwa 60 Schritt entfernten Versteck. Bis zu einer Entfernung von 40 Schritten darf der Hund den Weggang beobachten. Dann muss dem Tier die Sicht genommen werden. Nach kurzem Zeitabstand wird die Leine abgelöst und der Hund hat seinen Führer zu suchen. Der HF darf sich bei dieser Übung nicht bemerkbar machen.
Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund in etwa 40 Schritten Entfernung ab, und zwar ohne Führerleine oder sonst einen Gegenstand bei ihm zu hinterlassen. Der HF entfernt sich etwa 40 Schritte, ohne sich umzusehen, und bleibt mit dem Rücken zum Hund gewendet ruhig stehen. Der Hund hat ohne jegliche Einwirkung des HF so lange Liegenzubleiben, bis der andere vorzuführende Hund die Übungen erfüllt hat. Nach der letzten Übung wird der Hund abgeholt.
Von der Grundstellung ausgeht der HF nach dem Hörzeichen "Fuß" mit seinem angeleinten Hund ca. 30 Schritte geradeaus. Auf der Mitte des Weges öffnet ein seitlich stehender Helfer einen Schirm. Der Hund soll sich davon unbeeindruckt zeigen.
Verschiedene Personen (8 - 10), davon 2 - 3 mit Hunden anderen Geschlechts, bilden eine Gruppe und gehen durcheinander. Der Hund wird angeleint mehrmals durch die sich bewegende Gruppe geführt. Unnatürliche Bewegungen in der Gruppe sind dabei zu unterlassen. Bei dieser Übung soll sich der Hund natürlich und unbefangen, keineswegs ängstlich zeigen. Anschließend wird der Hund nach dem Hörzeichen "Sitz" abgeleint. Der Hund soll in der Gruppe bei seinem Besitzer bleiben, er darf keinesfalls in Panik verfallen und die Gruppe fluchtartig verlassen. h. Verhalten in einer von Personen gebildeten Gasse Der HF geht mit dem angeleinten Hund durch eine von ca. 10 12 Personen gebildete Gasse, die ca. 3 Meter breit ist. Nach dem Wenden verengt sich die Gasse auf ca. 1,5 Meter. i. Leinenführigkeit Nach dem Hörzeichen "Fuß" geht der HF mit seinem angeleinten Hund ca. 40 Schritte gerade und wieder zurück, dabei soll sich der Hund dicht an der linken Seite des HF bewegen. Diese Übung ist im normalen, langsamen und Laufschritt vorzuführen, hierbei sind Rechts-, Links- und Kehrtwendungen einzubauen. Das Hörzeichen "Fuß" ist nur beim Angehen und Wechseln der Gangart gestattet. Während der Übung muss die Führerleine lose durchhängen. Nach dem Beenden der Übung hat der HF die Grundstellung einzunehmen, der Hund setzt sich unaufgefordert an die linke Seite des HF. j. Unbefangenheit Der Hund wird auf Anordnung des Körmeisters aus der Bewegung abgeleint. Der HF begibt sich mit seinem Freifolgenden Hund in eine Gruppe von mindestens vier Personen, um dort mindestens einmal anzuhalten. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell und ohne Einwirken des HF zu setzen. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen. Nach Verlassen der Gruppe und kurzer Grundstellung beginnt dann die Freifolge analog der Festlegung zu Übung i. (Leinenführigkeit). Während dieser Übung, nicht aber in der Gruppe, sind zwei Schüsse aus einer kleinkalibrigen Pistole in einer Entfernung von 20 Schritten abzugeben. Der Hund hat sich schussgleichgültig zu verhalten. Zeigt sich der Hund schussscheu, beendet dies sofort die Ankörung. Die Prüfung auf Schussgleichgültigkeit ist nur bei "Freifolgen" und "Ablegen unter Ablenkung" vorzunehmen. 2. Formwertbeurteilung (Exterieur, Anatomie) Gebäudebeurteilung in Stand, Schritt und Trab Einzelbeurteilung der Körperteile (Kör-Formular) Abschließende Einschätzung und Beurteilung des Gesamtbildes Vergabe einer Gesamtnote (V). Nur Hunde, die sich während der gesamten Prüfung im Verhalten einwandfrei zeigen, bestehen die Prüfung. Haben die Körmeister Zweifel am Wesen des Hundes, können sie jederzeit zusätzliche Übungen anordnen. § 7: Hinweise zum Zuchteinsatz Die Körmeister können Empfehlungen zum Zuchteinsatz geben und Auflagen erteilen. § 8: Eintragung und Veröffentlichung
1. Eine erfolgreiche
Teilnahme an einer Körung wird in die Ahnentafel eingetragen, eine nicht
bestandene Körung wird in der Ahnentafel vermerkt (Text: an Körung
teilgenommen, Ort und Datum) § 9: Prüfungsgebühren und sonstiges
Der Clubvorstand
setzt die Gebühren für die Teilnahme an der Körung fest. Stand. 01.2007
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