Körordnung des DCLH e.V.  (Zuchtordnung)

 

Zur Erlangung der Zuchttauglichkeit muss der Leonberger eine Prüfung ablegen. Grundlage dieser Prüfung ist der Standard. Die Zuchtzulassung kann in Körstufe 1 und Körstufe 2 erfolgen
Das Bestehen der Körstufe 2 ist eine besondere Zuchtempfehlung. Die Anforderungen an Rassekennzeichen und Wesen sind wesentlich höher als bei Körstufe 1. Ziel ist die Zucht mit Hunden, die überdurchschnittliche Rasse- und Vorhaltens-Merkmale vorweisen und vererben.

Nur gesunde und gepflegte Tiere dürfen die Körung bestehen.

 

Körstufe 1

§ 1: Voraussetzungen für die Zulassung zu Körstufe 1

1. Der vorgestellte Hund muss zweimal von verschiedenen Spezialzuchtrichtern mit der Formwertnote „Sehr gut" oder" Vorzüglich" bewertet worden sein (Jüngstenklasse einer Spezialzuchtschau, Jugend-, Erwachsenenklasse). Zumindest ein Ausstellungsergebnis muss aus einer Erwachsenenklasse sein. Außerdem ist eine Junghundebeurteilung zu absolvieren, ersatzweise kann auch eine Bewertung einer anderen Klasse herangezogen werden („Sehr gut" oder „Vorzüglich")

2. Es werden nur die Ergebnisse einer VDH anerkannten deutschen Zuchtschau (mit angeschlossener Sonderschau) sowie clubinternen Schauen anerkannt.

3. Mit Vollendung des 18. Lebensmonats kann der Leonberger die Prüfung zur Körstufe 1 ablegen.

4. Nur gesunde und gepflegte Tiere dürfen die Körung bestehen.

§ 2: Körveranstaltungen

1. Körveranstaltungen werden von den LG‘s oder BG‘s (nach Genehmigung durch den DCLH Vorstand) ausgerichtet.

2. Der DCLH bietet wenigstens 5 Körveranstaltungen pro Jahr an. Die Landesgruppen können sich beim Vorstand des DCLH um Austragung der Körveranstaltungen bewerben.


3. Die Anmeldung der Teilnehmer zur Körung erfolgt bis spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin beim Veranstalter, dieser schickt bis spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung die Teilnehmerliste an den Zuchtleiter. Nachmeldungen sind nicht zulässig.

4. Bei der Anmeldung müssen für jeden Hund folgende Unterlagen vorgelegt werden:

a. DCLH- Ahnentafel (am Tage der Veranstaltung zusätzlich das Original), Ausnahme: ausländische Teilnehmer

b. Nachweis der Ausstellungsbewertungen (am Tage der Veranstaltung zusätzlich die Originale)

c. HD-Befund im Original, kann nachgereicht werden.

 § 3: Gültigkeitsdauer der bestandenen Körung

1. Die erste bestandene Prüfung gilt für 3 Jahre. Die zweite Prüfung kann frühestens nach 2 Jahren durchgeführt werden und gilt bis zum Ende des Zuchtzulassungsalters (Rüden vollendetes 10. Lebensjahr, Hündinnen vollendetes 8. Lebensjahr).

2. Vererbt ein Tier Nachgewiesenerweise und wiederholt Wesens- und Formfehler sowie Gesundheitsmängel, kann ihm die Zuchttauglichkeit jederzeit durch den Zuchtausschuss entzogen werden.

§ 4: Nicht bestandene Körung

Eine nicht bestandene Körung kann nur zweimal wiederholt werden. Das Urteil der Körmeister ist unanfechtbar. Die Wiederholung der Prüfung ist nach frühestens 4 Monaten möglich.

§ 5: Prüfungsabnahme

Die Körung wird von einer Körkommission von 3 gleichberechtigten Körmeistern abgenommen. Die Zusammensetzung der Körkommission bestimmt der Zuchtleiter. Bei der Körung kann der Teil II auf die Körmeister aufgeteilt werden, Teil I wird durch alle Körmeister gemeinsam und gleichberechtigt durchgeführt. Nach jeder Körung sind vom Veranstalter die Prüfungsprotokolle an das Zuchtbuchamt, den Zuchtrichterobmann, die amtierenden Körmeister und den Zuchtleiter zu senden.

§ 6: Beurteilungskriterien

1.Verhaltensbeurteilung

a. Verhalten des Hundes auf sich allein gestellt

Der Hundeführer (HF) bindet seinen Hund frei im Gelände an einen Pfahl und entfernt sich vom Hund. Nachdem der Besitzer außer Sichtweite des Hundes ist, nähert sich der Richter demselben auf etwa 2 m. Der wesensfeste Hund wird erwartungsvoll nach seinem Herrn schauen und bellen oder dem Fremden gegenüber gleichgültig, missmutig, keinesfalls aggressiv reagieren; der ängstliche und scheue Hund dagegen wird sich verkriechen und vor Angst zittern.

b. Verhalten des Hundes gegenüber einem anderen Hundes gleichen Geschlechts

Der Hund bleibt angeleint wie unter a., HF bleibt außer Sicht. Ein zweiter Hund wird von seinem Besitzer in ca. 10 m Abstand vorbeigeführt. Der angeleinte Hund soll sich unbeeindruckt, unbeteiligt oder aufmerksam zeigen. Er darf in keinem Fall aggressiv auftreten. Anschließend erfolgt ein Wechsel (der Vorbeigeführte Hund wird angeleint, der vorher angeleinte Hund vorbeigeführt. Wechsel des Vorführers).

c. Wiegen, Messen

(Waage wenigstens 0,80 x 0,50 m)(Widerristhöhe, Brusttiefe, Brustumfang usw.)

d. Verhalten in einer Gruppe von Personen

Verschiedene Personen (8 —10) bilden eine Gruppe und gehen durcheinander. Der Hund wird angeleint mehrmals durch die sich bewegende Gruppe geführt. Unnatürliche Bewegungen in der Gruppe sind dabei zu unterlassen. Bei dieser Übung soll sich der Hund natürlich und unbefangen, keinesfalls ängstlich zeigen. Anschließend wird der Hund nach dem Hörzeichen "Sitz" abgeleint. Der Hund soll in der Gruppe bei seinem Besitzer bleiben, er darf keineswegs in Panik verfallen und die Gruppe fluchtartig verlassen.

e. Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr

Auf Anweisung des Körmeisters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Körmeister folgt dem HF in angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleiben - willig folgen.
Dem Fußgänger- und Fahr-Verkehr gegenüber soll sich der Hund gleichgültig verhalten. Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Kurze Zeit später überholt den HF ein dicht von hinten vorbeifahren- der Radfahrer (Auftragsperson) auf dem Radweg oder der Fahrbahn. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben. Danach macht der HF kehrt, geht auf den Körmeister zu, bleibt bei diesem stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich mit ihm. Der Hund darf hierbei stehen, liegen oder sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten.

f. Leinenführigkeit

Der am Halsband angeleinte Leonberger hat sich bei jeder Gangart dicht an der linken Seite des Führers zu bewegen. Die rechte Brustseite soll mit dem Knie des Führers abschneiden. Die Übung ist im normalen, langsamen und Laufschritt vorzuführen, hierbei sind Rechts-, Links- und Kehrtwendungen einzuschlagen. Es ist mindestens eine Gerade von 20 bis 30 Schritten einzufügen. Das Hörzeichen "Fuß" ist nur beim Angehen und Wechseln der Gangart gestattet. Nach dem Beenden der Übung hat der HF die Grundstellung (Hund sitzt an der linken Seite des Führers) einzunehmen. Die Führerleine muss lose durchhängen. Aus der Grundstellung geht der HF mit Hund durch eine stillstehende Gruppe von 4 bis 5 Personen, hierbei hat der Leonberger sich zweimal hinzusetzen. Die Leinenführigkeit muss mindestens befriedigend ausgeführt werden (Beispiel eines Laufschemas).

Nur Hunde, die sich während der gesamten Prüfung im Verhalten einwandfrei zeigen, bestehen die Prüfung. Haben die Körmeister Zweifel am Wesen des Hundes, können sie jederzeit zusätzliche Übungen anordnen.

2. Formwertbeurteilung (Exterieur, Anatomie)

Einzelbeurteilung der Körperteile (ZTP- Formular)
Gebäudebeurteilung in Stand, Schritt und Trab. Abschließende Einschätzung und Beurteilung des Gesamtbildes. Vergabe einer Gesamtnote (mindestens Sg).

§ 7: Hinweise zum Zuchteinsatz

Die Körmeister können Empfehlungen zum Zuchteinsatz geben und Auflagen erteilen.

§ 8: Eintragung und Veröffentlichung

1. Eine erfolgreiche Teilnahme an einer Körung wird in die Ahnentafel eingetragen, eine nicht bestandene Körung wird in der Ahnentafel vermerkt (Text: an Körung teilgenommen, Ort und Datum).

2. Nur die erfolgreiche Teilnahme wird im Fachorgan veröffentlicht.

§ 9: Prüfungsgebühren und Sonstiges

Der Clubvorstand setzt die Gebühren für die Teilnahme an der Körveranstaltung fest. Das gleiche gilt für die Anzahl der Prüfungen im Laufe eines Jahres und deren räumliche Aufteilung.

Der Prüfungsleiter rechnet innerhalb von drei Wochen die Veranstaltung mit dem Schatzmeister ab.

 

Körstufe 2


1. Angekört nach Körstufe 2 werden Hunde, die eine gültige Zuchtzulassung nach Körstufe 1 oder 2 haben.

2. Zwischen Bestehen der Körstufe 1 und der Prüfung zur Körstufe 2 müssen 24 Monate liegen.

3. Der vorgestellte Hund muss mindestens zweimal von verschiedenen Spezialzuchtrichtern in einer Erwachsenenklasse mit der Formwertnote "Vorzüglich" bewertet worden sein.

4. Es werden nur die Ergebnisse einer vom VDH anerkannten deutschen Zuchtschau (mit angeschlossener Sonderschau) sowie von clubinternen Schauen anerkannt.

5. Zur Körstufe 2 werden nur HD- freie und HD-verdächtige Hunde zugelassen. Rüden und Hündinnen müssen ein vollständiges Scherengebiss (inkl. M 3) haben.

6. Rüden und Hündinnen erreichen die Körstufe 2 nur, wenn sie ihre Zuchtbefähigung durch Nachkommen belegen können. Der Besitzer muss nachweisen, dass bei allen Nachkommen eines/r Rüden/Hündin auf allen Wurfabnahmeprotokollen keine zucht- ausschließenden Fehler verzeichnet sind.

7. Nur gesunde und gepflegte Tiere dürfen die Körung bestehen.

§ 2: Körveranstaltungen

1. Prüfungen nach Körstufe 1 und 2 werden auf gemeinsamen Veranstaltungen durchgeführt. Körstufe 2 folgt auf Körstufe 1.

2. Körveranstaltungen werden von den LG‘s oder BG‘s (nach Genehmigung durch den DCLH Vorstand) ausgerichtet.

3. Bei der Anmeldung müssen für jeden Hund folgende Unterlagen vorgelegt werden:
a. DCLH- Ahnentafel (am Tage der Veranstaltung zusätzlich das Original), Ausnahme: ausländische Teilnehmer

b. Nachweis der Ausstellungsbewertungen (am Tage der Veranstaltung zusätzlich die Originale)
c. HD-Befund (am Tage der Veranstaltung zusätzlich das Original)

d. Nachweis über bestandene Körstufe1 (am Tage der Veranstaltung zusätzlich das Original)

e. Wurfabnahmeprotokolle aller Würfe.

f. Nachweis über Junghundebeurteilungen bzw. Ausstellungsergebnisse ohne Zuchtausschließende Fehler von 10% der Nachkommen.

 § 3: Gültigkeitsdauer der bestandenen Körung


1. Die erste bestandene Prüfung gilt für 3 Jahre, die zweite bis zum Ende des Zuchtzulassungsalters (Rüden vollendetes 10. Lebensjahr, Hündinnen vollendetes 8. Lebensjahr).
2. Vererbt ein Tier nachgewiesenermaßen und wiederholt Wesens -und Formfehler sowie Gesundheitsmängel, kann ihm die Zuchttauglichkeit jederzeit durch den Zuchtausschuss entzogen werden.

§ 4: Nicht bestandene Körungen

Eine nicht bestandene Körung kann nur einmal wiederholt werden. Das Urteil der

Körmeister ist unanfechtbar. Eine Wiederholung der Prüfung ist erst nach 6 Monaten möglich.

§ 5: Prüfungsabnahme

Die Körung wird von einer Körkommission von 3 gleichberechtigten Körmeistern abgenommen. Die Zusammensetzung der Körkommission bestimmt der Zuchtleiter. Bei der Körung kann der Teil II auf die Körmeister aufgeteilt werden, Teil I wird durch alle Körmeister gemeinsam und gleichberechtigt durchgeführt.

Nach jeder Körung sind vom Veranstalter die Prüfungsprotokolle an das Zuchtbuchamt, den Zuchtrichterobmann, den amtierenden Körmeister und den Zuchtleiter zu senden.

§ 6: Beurteilungskriterien

1.Verhaltensbeurteilung

a. Verhalten des Hundes auf sich allein gestellt

Der Hundeführer (HF) bindet seinen Hund frei im Gelände an einen Pfahl und entfernt sich. Nachdem der Besitzer außer Sichtweite des Hundes ist, nähert sich der Richter demselben auf etwa 2 m. Der wesensfeste Hund wird erwartungsvoll nach seinem Herrn schauen und bellen oder dem Fremden gegenüber gleichgültig, missmutig, keinesfalls aggressiv reagieren; der ängstliche und scheue Hund dagegen wird sich verkriechen und vor Angst zittern.

b. Verhalten des Hundes gegenüber einem anderen Hund gleichen Geschlechts

Der Hund bleibt angeleint wie unter a., der HF bleibt außer Sicht. Ein zweiter Hund wird von seinem Besitzer in ca. 10 m Abstand vorbeigeführt. Der angeleinte Hund soll sich unbeeindruckt, unbeteiligt oder aufmerksam zeigen. Er darf in keinem Fall aggressiv auftreten. Anschließend erfolgt ein Wechsel (der Vorbeigeführte Hund wird angeleint, der vorher angeleinte Hund wird vorbeigeführt, Wechsel des Vorführers).

c. Wiegen, Messen

(Widerristhöhe, Brusttiefe, Brustumfang usw.)

d. Anhänglichkeit

Der Leonberger Hund wird angeleint und einer zweiten Person übergeben. Der HF geht zu einem etwa 60 Schritt entfernten Versteck. Bis zu einer Entfernung von 40 Schritten darf der Hund den Weggang beobachten. Dann muss dem Tier die Sicht genommen werden. Nach kurzem Zeitabstand wird die Leine abgelöst und der Hund hat seinen Führer zu suchen. Der HF darf sich bei dieser Übung nicht bemerkbar machen.


e. Ablegen unter Ablenkung

Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund in etwa 40 Schritten Entfernung ab, und zwar ohne Führerleine oder sonst einen Gegenstand bei ihm zu hinterlassen. Der HF entfernt sich etwa 40 Schritte, ohne sich umzusehen, und bleibt mit dem Rücken zum Hund gewendet ruhig stehen. Der Hund hat ohne jegliche Einwirkung des HF so lange Liegenzubleiben, bis der andere vorzuführende Hund die Übungen erfüllt hat. Nach der letzten Übung wird der Hund abgeholt.


f. Schirmtest

Von der Grundstellung ausgeht der HF nach dem Hörzeichen "Fuß" mit seinem angeleinten Hund ca. 30 Schritte geradeaus. Auf der Mitte des Weges öffnet ein seitlich stehender Helfer einen Schirm. Der Hund soll sich davon unbeeindruckt zeigen.


g. Verhalten in einer Gruppe von Personen

Verschiedene Personen (8 - 10), davon 2 - 3 mit Hunden anderen Geschlechts, bilden eine Gruppe und gehen durcheinander. Der Hund wird angeleint mehrmals durch die sich bewegende Gruppe geführt. Unnatürliche Bewegungen in der Gruppe sind dabei zu unterlassen. Bei dieser Übung soll sich der Hund natürlich und unbefangen, keineswegs ängstlich zeigen. Anschließend wird der Hund nach dem Hörzeichen "Sitz" abgeleint. Der Hund soll in der Gruppe bei seinem Besitzer bleiben, er darf keinesfalls in Panik verfallen und die Gruppe fluchtartig verlassen.

h. Verhalten in einer von Personen gebildeten Gasse

Der HF geht mit dem angeleinten Hund durch eine von ca. 10 12 Personen gebildete Gasse, die ca. 3 Meter breit ist. Nach dem Wenden verengt sich die Gasse auf ca. 1,5 Meter.

i. Leinenführigkeit

Nach dem Hörzeichen "Fuß" geht der HF mit seinem angeleinten Hund ca. 40 Schritte gerade und wieder zurück, dabei soll sich der Hund dicht an der linken Seite des HF bewegen. Diese Übung ist im normalen, langsamen und Laufschritt vorzuführen, hierbei sind Rechts-, Links- und Kehrtwendungen einzubauen. Das Hörzeichen "Fuß" ist nur beim Angehen und Wechseln der Gangart gestattet. Während der Übung muss die Führerleine lose durchhängen. Nach dem Beenden der Übung hat der HF die Grundstellung einzunehmen, der Hund setzt sich unaufgefordert an die linke Seite des HF.

j. Unbefangenheit

Der Hund wird auf Anordnung des Körmeisters aus der Bewegung abgeleint. Der HF begibt sich mit seinem Freifolgenden Hund in eine Gruppe von mindestens vier Personen, um dort mindestens einmal anzuhalten. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell und ohne Einwirken des HF zu setzen. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen. Nach Verlassen der Gruppe und kurzer Grundstellung beginnt dann die Freifolge analog der Festlegung zu Übung i. (Leinenführigkeit). Während dieser Übung, nicht aber in der Gruppe, sind zwei Schüsse aus einer kleinkalibrigen Pistole in einer Entfernung von 20 Schritten abzugeben. Der Hund hat sich schussgleichgültig zu verhalten. Zeigt sich der Hund schussscheu, beendet dies sofort die Ankörung. Die Prüfung auf Schussgleichgültigkeit ist nur bei "Freifolgen" und "Ablegen unter Ablenkung" vorzunehmen.

 2. Formwertbeurteilung (Exterieur, Anatomie)

Gebäudebeurteilung in Stand, Schritt und Trab Einzelbeurteilung der Körperteile (Kör-Formular) Abschließende Einschätzung und Beurteilung des Gesamtbildes Vergabe einer Gesamtnote (V).

Nur Hunde, die sich während der gesamten Prüfung im Verhalten einwandfrei zeigen, bestehen die Prüfung. Haben die Körmeister Zweifel am Wesen des Hundes, können sie jederzeit zusätzliche Übungen anordnen.

§ 7: Hinweise zum Zuchteinsatz

Die Körmeister können Empfehlungen zum Zuchteinsatz geben und Auflagen erteilen.

§ 8: Eintragung und Veröffentlichung

1. Eine erfolgreiche Teilnahme an einer Körung wird in die Ahnentafel eingetragen, eine nicht bestandene Körung wird in der Ahnentafel vermerkt (Text: an Körung teilgenommen, Ort und Datum)
2. Nur die erfolgreiche Teilnahme wird im Fachorgan veröffentlicht.

§ 9: Prüfungsgebühren und sonstiges

Der Clubvorstand setzt die Gebühren für die Teilnahme an der Körung fest.
Der Prüfungsleiter rechnet innerhalb von drei Wochen die Veranstaltung mit dem Schatzmeister ab

 Stand. 01.2007