Ausbildungsprogramm des deutschen Club für Leonberger Hunde e.V.
Prüfungsordnungen
LEONBERGER VORPRÜFUNG (LV) Abkürzungen: Leistungsrichter = LR Hundeführer = HF1. Leinenführigkeit Der HF geht mit seinem am Halsband angeleinten Hund auf Anweisung des LR ein der DHV (Deutscher Hundesport Verband) Prüfungsordnung für Begleithunde end- sprechendes Laufschema. Auf freudiges Verhalten des Hundes ist zu achten, leichte Hilfen d. Hundeführers sind erlaubt.2. "Sitz" und "Platz" Nach Anweisung des LR soll der angeleinte Hund je einmal die Sitz- und Platzübung zeigen. Bei beiden Übungen läßt der HF die Leine fallen (wenn der Hund sitzt bzw. liegt) und geht 15 bis 20 Schritte weiter. Auf Anweisung geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt die Leine wieder auf.3. Gruppe Auf Anweisung geht der HF mit seinem angeleinten Hund durch eine Gruppe von mindestens 4 Personen. Hier zeigt der Hund eine Sitzübung und es findet eine Zahnkontrolle statt.4. Ablegen des Hundes unter Ablenkung Der angeleinte Hund zeigt neben seinem HF eine Platzübung. Ein 2. Hund wird in ca. 5 m Entfernung vorbeigeführt; der abgelegte Hund soll ruhig liegen bleiben.5. Gruppenübung Alle Prüfungshunde zeigen zum Abschluss eine kleine Gruppenübung. Hier wird besonders die Verträglichkeit untereinander überprüft. Die Gruppe besteht aus mindestens 3 und maximal 5 Hunden.Fährtenprüfungen 1 - 3
AUSFÜHRUNG Hörzeichen: „Such“ Der Hundeführer (HF) hat sich mit seinem fährtenbereiten Hund beim LR unter Angabe des eigenen Namens und des Namen des Hundes anzumelden und mitzuteilen, ob der Hund die Gegenstände verweist oder aufnimmt. Fährtengegenstände: Material: Leder, Holz, Stoff; Bei LF 1 sind führereigene Gegenstände zu verwenden; bei LF 2 u. LF 3 sind die Gegenstände mindestens 30 Min. vor dem Legen dem Fährtenleger auszuhändigen. Die Gegenstände sind auf die Fährte zu legen ohne Unterbrechung der Gangart. Bei LF 1 ist der Gegenstand wahlweise auf den 1. o. 2. Schenkel zu legen, bei LF 2 ist der 1. Gegenstand i. d. Mitte des 2. Schenkels abzulegen, bei LF 3 frühestens nach 100 Schritten. Der letzte Gegenstand ist jeweils am Ende der Fährte abzulegen. Der LR bestimmt den Fährtenverlauf; beim Legen der LF 2 u. 3 dürfen die Hundeführer nicht anwesend sein, beim Legen der LF 1 muss der Hund außer Sicht sein. Die Abgangsstelle ist durch ein Schild zu kennzeichnen, welches links am Fährtenabgang zu stecken hat und dort während der Fährtenarbeit verbleibt. Winkel: 90-Grad WinkelFährtenausarbeitung: Die Fährtenleine kann am Halsband oder am Fährtengeschirr befestigt sein; darüber hinaus steht es dem HF zu, seinen Hund frei suchen zu lassen. Die Fährtenleine muss mindestens 10 m lang sein.; bei Freisuche ist der Abstand HF zum Hund ebenfalls mit 10 m einzuhalten. Das Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend erfolgen. Loben ist während der Fährtenarbeit erlaubt, jedoch nicht vor Winkel oder Gegenständen. Nach Beendigung der Fährtenarbeit hat sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR abzumelden.Leonbergergehorsamsprüfung 1 -3
Zwischen den Übungsteilen Vorsitz u. Abschluss sind Zeitabstände von mindestens 3 Sek. einzuhalten. Die Mindestschrittzahlen der Entfernung d. HF zu seinem Hund sind mindestens 30 Schritte. Die Hörzeichen (Hz) zu den einzelnen Übungen sind jeweils „Sitz, Platz, Steh, Hier, Bring, Hopp, Aus, Voraus“ und dürfen nur einmal zur Ausführung der Übung gegeben werden. Es sind nur die vorgenannten Hz zu verwenden. Beim Abrufen d. Hund kann ggfl. der Name d. Hund verwendet werden; Name u. Hörzeichen gilt jedoch als Doppelhörzeichen und wird mit Punktabzug berücksichtigt. Übungsausführungen: Leinenführigkeit u. Freifolge: Von der Gst aus geht der HF mit seinem Hund auf Hz „Fuß“ ca. 50 Schritte geradeaus, zeigt eine Kehrtwendung, nach ca. 10 NS jeweils 10 Schritte den Laufschritt, den langsamen Schritt und geht wieder in den NS über; anschließend sind ein linker und ein rechter Winkel zu zeigen und wieder eine Kehrtwendung. Die Übung ist mit der Gst zu beenden. Bei der Leinenführigkeit ist die Leine links zu tragen und hat durchzuhängen. Das Zeigen der Gst hat der Hund selbständig auszuführen. Beim Gangartwechsel sind deutliche Geschwindigkeitsänderungen zu zeigen; der Gangartenwechsel erfolgt nach Hz „Fuß“. Gruppe: Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen erfolgt in Form einer „8“, wobei einmal i.d. Gruppe anzuhalten ist; das Ableinen d. Hund (LG 1 u. LG2) erfolgt i.d. Gst; nach dem Verlassen der Gruppe ist erneut die Gst einzunehmen. Schußabgabe erfolgt während der Freifolge auf der ersten Gerade bzw. bei der Übung „Ablegen unter Ablenkung“; es werden 2 Schüsse in einem Zeitabstand von 5 Sek. abgegeben, wobei sich der Hund nicht schußscheu zeigen darf. „Sitz a.d. Bewegung“ (Hz „Fuß“ „Sitz“): der HF geht 10 - 15 Schritte im Normalschritt (NS) geradeaus, gibt Hz „Sitz“ u. geht ohne sich umzusehen oder die Gangart zu wechseln weitere 30 Schritte, dreht sich zu seinem Hund um und geht auf RA zu seinem Hund zurück, um an dessen rechte Seite die Gst mit Hz „Sitz“ einzunehmen. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (Hz. „Fuß“ „Platz“ „Hier“ bzw. Name d. Hundes „Fuß“): LG 1 u. 2: der HF geht 10 - 15 Schritte im NS geradeaus, gibt Hz „Platz“, während er, ohne sich umzusehen oder die Gangart zu wechseln 30 Schritte geradeaus weitergeht, sich zu seinem Hund umdreht und diesen auf RA zu sich ruft; der Hund hat sich gerade u. dicht vor seinen Hf zu setzen und auf Hz die Gst einzunehmen. LG 3: der HF geht 10 - 15 Schritte im NS geradeaus, geht 10 - Schritte i.d. Laufschritt über, bevor das Hz „Platz“ gegeben wird, und vollendet die Übung wie vor zur LG 1 o. 2 beschrieben. „Steh“ aus dem NS (Hz „Fuß“, „Steh“, „Sitz“): der HF geht ca. 10 - 15 Schritte im NS, gibt Hz „Steh“ und geht ohne sich umzusehen o.d. Gangart zu ändern 30 Schritte gerade aus und dreht sich zu seinem Hund um; auf RA geht der HF zu seinem Hund zurück um an dessen rechte Seite unter Abgabe d. Hz „Sitz“, die Gst einzunehmen. „Steh“ aus dem Laufschritt (Hz „Fuß“, „Steh“, „Hier“ oder Name d. Hundes „Fuß“) der HF läuft im Laufschritt ca. 10 - 15 Schritte, gibt Hz „Steh“ und läuft ohne sich umzusehen oder die Gangart zu ändern 30 Schritte weiter und dreht sich zu seinem Hund um; auf RA ruft er seinen Hund zu sich; der Hund hat sich dicht u. gerade vor seinen HF zu setzen und nach kurzer Zeit auf Hz „Fuß“ die Gst einzunehmen. Bringen zu ebener Erde (Hz „Bring“, „Aus“, „Fuß“): Während d. Werfens hat der Hund in Gst ruhig neben seinem HF zu sitzen; erst wenn das Holz ruhig liegt erfolgt das Hz „Bring“; der Hund hat sofort zu dem Bringholz zu laufen, es aufzunehmen, zu seinem HF zurückzulaufen, vorzusitzen , auf Hz „Aus“ das Holz abzugeben und auf Hz „Fuß“ die Gst einzunehmen. Bringen über die Hürde (Hz „Hopp“, „Bring“, „Aus“, „Fuß“): der Hund hat während des Werfens in Gst neben seinem HF zu sitzen; wenn das Holz liegt, erfolgt Hz „Hopp“, während des Springens das Hz „Bring“; ansonsten ist wie vor beschrieben zu verfahren. Klettersprung: Ausführung wie Bringen über die Hürde. Voraussenden (Hz „Fuß", „Voraus", „Platz", „Sitz"): Der HF geht mit seinem Hund 10 - 15 Schritte bis zum Hz „Voraus", der Hund hat geradeaus weiter zu laufen während der HF stehen bleibt und nach angemessener Entfernung das Hz „Platz" gibt, worauf sich der Hund sofort hinzulegen hat. Auf RA geht der HF zu seinem Hund, um an dessen Seite unter Abgabe d. Hz „Sitz" die Gst einzunehmen. Ablegen unter Ablenkung (Hz „Platz", „Sitz"): LG 1 u. LG 2: Zu Beginn der Unterordnungsvorführung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund auf einen vom RA angewiesenen Platz unter Hz „Platz" ab, leint den Hund ab und stellt sich ca. 30 Schritte auf einen ihm angewiesenen Platz mit dem Rücken zum Hd. Der Hund hat ruhig liegen zu bleiben. Auf RA geht der HF zu seinem Hund, um an dessen rechte Seite die Gst unter Abgabe der Hz „Sitz" einzunehmen. LG 3: hier entfällt das Ableinen und der HF hat außer Sicht d. Hund zu stehen; ansonsten ist wie vor beschrieben zu verfahren. Die Unterordnungsvorführung endet mit der Abmeldung des HF mit seinem Hund beim LR.Begleithundeprüfung / Club Gesamtpunktzahl 60 Pkte. Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate. Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Das Mitführen von Futter oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Ein Hund, der bei den Übungen 1 bis 5 nicht mindestens 70% (42 Punkte) erreicht, scheidet von der weiteren Prüfung aus. Teil A - Unterordnung:
Teil B: - Prüfung im Verkehr Die Prüfung findet außerhalb des Übungsgeländes statt. Punkte für diesen Teil der Prüfung werden nicht vergeben. Für das Bestehen ist der gesamte Eindruck des Verhaltens des Hundes über diesen Prüfungsteil maßgeblich. Die Übungen sind in der Leinenführigkeit zu zeigen.
Quelle: deutscher Club für Leonberger Hunde
Deutscher Club für Leonbergerhunde e.V. Sportprogramm Das Sportprogramm für Leonbergerhunde beginnt mit einer Grundausbildung, die mit der Leonbergervorprüfung (LV) ihren Abschluss findet. Weiterführende Ausbildung findet im Gehorsamsbereich in enger Anlehnung an die Abteilung B der Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) des dhv, sowie in der Fährtenhundausbildung, ebenfalls entsprechend der Prüfungsordnung des dhv Abteilung A, statt. Im Gehorsam können Prüfungen der Leonbergergehorsamprüfung (LG) 1-3 und in der Fährtenarbeit die Leonbergerfährtenhundprüfung (LF) 1-3 abgelegt werden.
1. Prüfungsstufen des Ausbildungsprogrammes: 1. Leonbergervorprüfung Zulassungsalter: 12 Monate Prüfungsumfang: Leinenführigkeit entsprechend der BH-Prüfung; Sitz- und Platzübung an der Leine, Zahnkontrolle; in einer Gruppenarbeit hat der Hund seine Unbefangenheit sowohl Artgenossen als auch Menschen gegenüber zu beweisen. 2. Leonbergergehorsamsprüfung – Ausbildungskennzeichen LG 1 – LG 3 Zulassungsalter entsprechend der PO des dhv Abteilung B. Ausführung entsprechend der Abteilung B der PO des dhv mit der Abweichung, daß die Sprunghürde über 0,80 cm zu überspringen ist und die Apportierübung ab LG2 über eine 1,40 hohe Sprungwand ausgeführt wird. 3. Leonbergerfährtenhundprüfung – Ausbildungskennzeichen LF1 – LF 3 Zulassungsalter entsprechend der PO des dhv Abteilung A. Ausführung entsprechend der Abteilung A der PO des dhv. Über die Zulassung zu einer Prüfung entscheidet der zuständige Ausbildungswart. An einem internen Prüfungstag mit einem Richter können bis 20 Prüfungen in LG/LF zugelassen werden. Wird diese Zahl bei der Anmeldung überschritten, so ist die Prüfung um einen halben oder ganzen Tag zu verlängern, oder es ist ein weiterer Richter hinzuzuziehen. Hunde können an einem Tag nur zu einer Stufe zugelassen werden. Eine Wiederholung innerhalb derselben Prüfung ist nicht möglich. Es dürfen nur gesund erscheinende Hunde zur Prüfung geführt werden. Punktzahlen und Bewertungen werden entsprechend der PO des dhv vergeben. Für das Verhalten der Prüfungsteilnehmer gelten ebenfalls die Bestimmungen des dhv. Die Rahmenbestimmungen zur Prüfungsordnung des dhv gelten sinngemäß auch für unsere Veranstaltungen.
2. Clubmeisterschaften Zur Clubmeisterschaft sind nur Mitglieder des DCLH und Leonbergerhunde mit VDH/FCI anerkannten Ahnentafeln und Registerpapieren zugelassen. Die Clubmeisterschaft wird jährlich einmal ausgerichtet und wird sowohl im Einzel- als auch im Mannschaftswettbewerb ausgetragen. Die Einzelmeisterschaften werden in den Disziplinen LG 1-3, LF 1-3, BH, FH 1 ausgetragen. LG- und LF-Clubmeister wird der Hund mit der höchsten Tagespunktzahl. Er muß jeweils bis zum Erreichen der Endstufe in einer weiterführenden Prüfungsstufe geführt werden. Wiederholer und zurück gestufte Hunde können nur außer Konkurrenz starten. BH- und FH-Meister wird der Hund mit der höchsten Tagespunktzahl. Die Mannschaftsmeisterschaft wird in LG ausgetragen. Zum Start berechtigt sind Mannschaften aus Landes- und Bezirksgruppen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Hundeführern. In die Auswertung kommen die drei besten Wertungen einer Mannschaft.
3. Begleithundepokalkampf Der Begleithundepokalkampf findet einmal jährlich als Einzel- und Mannschaftswettbewerb statt. Die Zulassungsvoraussetzungen sind entsprechend den Clubmeisterschaften zu übernehmen.
4. Ausbildung und Prüfungen sind offen für jedermann und Hunde aller Rassen, vorausgesetzt sie sind Mitglied im DCLH. Für die Clubmeisterschaften und den Begleithundepokalkampf gelten jedoch die vorgenannten Bestimmungen. Am Tag der Prüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben. Die Ausbildungskennzeichen BH und FH werden von Leistungsrichtern des Deutschen Hundesport Verbandes (dhv) oder dessen Mitgliedsverbänden abgenommen und in entsprechenden Leistungsurkunden bestätigt. Die Leonbergervorprüfung und die Ausbildungskennzeichen LG1-3 und LF1-3 werden von Leistungsrichtern des DCLH abgenommen und in Leistungsurkunden des DCLH bestätigt. Alle Prüfungen sind rechtzeitig im offziellen Cluborgan bekannt zu geben. Die Ausbildungskennzeichen BH, FH, die Rettungshundeprüfung, sowie LG und LF berechtigen bei allen clubinternen Zuchtschauen zur Meldung in der Leistungsklasse.
Stand 27.07.2003
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Quelle: Europäisches Leonberger Zuchtbuch |