Ausbildungsprogramm

des deutschen Club für Leonberger Hunde e.V.

 

Prüfungsordnungen

 

LEONBERGER VORPRÜFUNG (LV)

 Abkürzungen: Leistungsrichter = LR
                       Hundeführer      = HF

1. Leinenführigkeit

     Der HF geht mit seinem am Halsband angeleinten Hund auf Anweisung des LR ein
    der DHV (Deutscher Hundesport Verband) Prüfungsordnung für Begleithunde end-
    sprechendes Laufschema. Auf freudiges Verhalten des Hundes ist zu achten, leichte
    Hilfen d. Hundeführers sind erlaubt.

2. "Sitz" und "Platz"

     Nach Anweisung des LR soll der angeleinte Hund je einmal die Sitz- und Platzübung
    zeigen. Bei beiden Übungen läßt der HF die Leine fallen (wenn der Hund sitzt bzw.
    liegt) und geht 15 bis 20 Schritte weiter. Auf Anweisung geht der HF zu seinem Hund
    zurück und nimmt die Leine wieder auf.

3. Gruppe

     Auf Anweisung geht der HF mit seinem angeleinten Hund durch eine Gruppe von
    mindestens 4 Personen. Hier zeigt der Hund eine Sitzübung und es findet eine
    Zahnkontrolle statt.

4. Ablegen des Hundes unter Ablenkung

     Der angeleinte Hund zeigt neben seinem HF eine Platzübung. Ein 2. Hund wird
    in ca. 5 m Entfernung vorbeigeführt; der abgelegte Hund soll ruhig liegen bleiben.

5. Gruppenübung

     Alle Prüfungshunde zeigen zum Abschluss eine kleine Gruppenübung. Hier wird
    besonders die Verträglichkeit untereinander überprüft.
    Die Gruppe besteht aus mindestens 3 und maximal 5 Hunden.

Fährtenprüfungen 1 - 3

Prüfungsanforderungen

L F 1

L F 2

L F 3

Fährtenlänge

350 - 400 Schritte-

600 Schritte

800 Schritte

Fährtenalter mindestens

20 Min.

30 Min.

60 Min.

Fährtenart

Eigenfährte

Fremdfährte

Fremdfährte

Anzahl d. Gegenstände

2

2

3

Anzahl d. Schenkel

3

3

5

Anzahl d. Winkel

2

2

4

Punkte

100

100

100

 AUSFÜHRUNG

Hörzeichen: „Such“

Der Hundeführer (HF) hat sich mit seinem fährtenbereiten Hund beim LR unter Angabe des eigenen Namens und des Namen des Hundes anzumelden und mitzuteilen, ob der Hund die Gegenstände verweist oder aufnimmt.

Fährtengegenstände:  Material: Leder, Holz, Stoff;

 Bei LF 1 sind führereigene Gegenstände zu verwenden; bei LF 2 u. LF 3 sind die Gegenstände mindestens 30 Min. vor dem Legen dem Fährtenleger auszuhändigen. Die Gegenstände sind auf die Fährte zu legen ohne Unterbrechung der Gangart.
Bei LF 1 ist der Gegenstand wahlweise auf den 1. o. 2. Schenkel zu legen, bei LF 2 ist der 1. Gegenstand i. d. Mitte des 2. Schenkels abzulegen, bei LF 3 frühestens nach 100 Schritten. Der letzte Gegenstand ist jeweils am Ende der Fährte abzulegen.
 Der LR bestimmt den Fährtenverlauf; beim Legen der LF 2 u. 3 dürfen die Hundeführer nicht anwesend sein, beim Legen der LF 1 muss der Hund außer Sicht sein.
 Die Abgangsstelle ist durch ein Schild zu kennzeichnen, welches links am Fährtenabgang zu stecken hat und dort während der Fährtenarbeit verbleibt.
 
 Winkel:  90-Grad Winkel

 Fährtenausarbeitung:

Die Fährtenleine kann am Halsband oder am Fährtengeschirr befestigt sein; darüber hinaus steht es dem HF zu, seinen Hund frei suchen zu lassen. Die Fährtenleine muss mindestens 10 m lang sein.; bei Freisuche ist der Abstand HF zum Hund ebenfalls mit 10 m einzuhalten. Das Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend erfolgen.
 
 Loben ist während der Fährtenarbeit erlaubt, jedoch nicht vor Winkel oder Gegenständen.
 Nach Beendigung der Fährtenarbeit hat sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR abzumelden.

 Leonbergergehorsamsprüfung 1 -3

Prüfungsanforderungen

LG 1

LG 2

LG 3

 1. Leinenführigkeit u. Unbefangenheit

15

-.-

---

 2. Freifolge analog zu 1.

20

10

10

 3. Sitz aus der Bewegung

10

10

10

 4. Ablegen in Verb. mit Herankommen

10

10

10

 5. Stehenbleiben a.d. Schritt

---

10

-.-

 6. Stehenbleiben a.d. Laufschritt

---

---

10

 7. Bringen zu ebener Erde 650 g

10

---

---

 8. Bringen zu ebener Erde 1000 g

---

10

---

 9. Bringen zu ebener Erde 2000 g

---

---

10

10.Bringen über 0,8 m Hürde

15

15

15

11.Bringen Klettersprung 1,40 Hürde

---

15

15

12.Voraussenden mit Hinlegen 30 Schritt

10

10

---

13.Voraussenden mit Hinlegen 40 Schritt

---

---

10

14.Ablegen unter Ablenkung

10

10

10

GESAMTZAHL

100

100

100

 
PRÜFUNGSABLAUF:
 
Anmeldung:
Zu Beginn der Prüfung hat sich der Hundeführer (HF) beim Leistungsrichter (LR) anzumelden.
 
LG 1:
HF meldet sich mit angeleintem Hund,
 
LG 2 u. LG 3:
HF meldet sich mit freifolgendem Hund an.
 
Übungsentwicklung:
Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung (Gst); das Einnehmen der Gst ist nur einmal erlaubt;
die Endgrundstellung einer Übung darf die Ausgangsgrundstellung der nächsten Übung sein.
Aus der Gst heraus hat der HF mindestens 10, höchstens 15 Schritte bis das Hörzeichen zu den Übungsausführungen:
   Sitz a.d Bewegung
   Platz a.d. Bewegung
   Steh a.d Normalschritt
   Steh a.d. Laufschritt
   Voraussenden

Zwischen den Übungsteilen Vorsitz u. Abschluss sind Zeitabstände von mindestens 3 Sek. einzuhalten.

Die Mindestschrittzahlen der Entfernung d. HF zu seinem Hund sind mindestens 30 Schritte.

Die Hörzeichen (Hz) zu den einzelnen Übungen sind jeweils „Sitz, Platz, Steh, Hier, Bring, Hopp, Aus, Voraus“ und dürfen nur einmal zur Ausführung der Übung gegeben werden. Es sind nur die vorgenannten Hz zu verwenden. Beim Abrufen d. Hund kann ggfl. der Name d. Hund verwendet werden; Name u. Hörzeichen gilt jedoch als Doppelhörzeichen und wird mit Punktabzug berücksichtigt.

Übungsausführungen:

 Leinenführigkeit u. Freifolge:

Von der Gst aus geht der HF mit seinem Hund auf Hz „Fuß“ ca. 50 Schritte geradeaus, zeigt eine Kehrtwendung, nach ca. 10 NS jeweils 10 Schritte den Laufschritt, den langsamen Schritt und geht wieder in den NS über; anschließend sind ein linker und ein rechter Winkel zu zeigen und wieder eine Kehrtwendung. Die Übung ist mit der Gst zu beenden. Bei der Leinenführigkeit ist die Leine links zu tragen und hat durchzuhängen. Das Zeigen der Gst hat der Hund selbständig auszuführen. Beim Gangartwechsel sind deutliche Geschwindigkeitsänderungen zu zeigen; der Gangartenwechsel erfolgt nach Hz „Fuß“.

 Gruppe:

Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen erfolgt in Form einer „8“, wobei einmal i.d. Gruppe anzuhalten ist; das Ableinen d. Hund (LG 1 u. LG2) erfolgt i.d. Gst; nach dem Verlassen der Gruppe ist erneut die Gst einzunehmen.

 Schußabgabe

erfolgt während der Freifolge auf der ersten Gerade bzw. bei der Übung „Ablegen unter Ablenkung“; es werden 2 Schüsse in einem Zeitabstand von 5 Sek. abgegeben, wobei sich der Hund nicht schußscheu zeigen darf.

 „Sitz a.d. Bewegung“ (Hz „Fuß“ „Sitz“):

der HF geht 10 - 15 Schritte im Normalschritt (NS) geradeaus, gibt Hz „Sitz“ u. geht ohne sich umzusehen oder die Gangart zu wechseln weitere 30 Schritte, dreht sich zu seinem Hund um und geht auf RA zu seinem Hund zurück, um an dessen rechte Seite die Gst mit Hz „Sitz“ einzunehmen.

 Ablegen in Verbindung mit Herankommen (Hz. „Fuß“ „Platz“ „Hier“ bzw. Name d. Hundes „Fuß“):

LG 1 u. 2:

der HF geht 10 - 15 Schritte im NS geradeaus, gibt Hz „Platz“, während er, ohne sich umzusehen oder die Gangart zu wechseln 30 Schritte geradeaus weitergeht, sich zu seinem Hund umdreht und diesen auf RA zu sich ruft; der Hund hat sich gerade u. dicht vor seinen Hf zu setzen und auf Hz die Gst einzunehmen.

LG 3:

der HF geht 10 - 15 Schritte im NS geradeaus, geht 10 - Schritte i.d. Laufschritt über, bevor das Hz „Platz“ gegeben wird, und vollendet die Übung wie vor zur LG 1 o. 2 beschrieben.

 Steh“ aus dem NS (Hz „Fuß“, „Steh“, „Sitz“):

der HF geht ca. 10 - 15 Schritte im NS, gibt Hz „Steh“ und geht ohne sich umzusehen o.d. Gangart zu ändern 30 Schritte gerade aus und dreht sich zu seinem Hund um; auf RA geht der HF zu seinem Hund zurück um an dessen rechte Seite unter Abgabe d. Hz „Sitz“, die Gst einzunehmen.

 „Steh“ aus dem Laufschritt (Hz „Fuß“, „Steh“, „Hier“ oder Name d. Hundes „Fuß“)

der HF läuft im Laufschritt ca. 10 - 15 Schritte, gibt Hz „Steh“ und läuft ohne sich umzusehen oder die Gangart zu ändern 30 Schritte weiter und dreht sich zu seinem Hund um; auf RA ruft er seinen Hund zu sich; der Hund hat sich dicht u. gerade vor seinen HF zu setzen und nach kurzer Zeit auf Hz „Fuß“ die Gst einzunehmen.

 Bringen zu ebener Erde (Hz „Bring“, „Aus“, „Fuß“):

Während d. Werfens hat der Hund in Gst ruhig neben seinem HF zu sitzen; erst wenn das Holz ruhig liegt erfolgt das Hz „Bring“; der Hund hat sofort zu dem Bringholz zu laufen, es aufzunehmen, zu seinem HF zurückzulaufen, vorzusitzen , auf Hz „Aus“ das Holz abzugeben und auf Hz „Fuß“ die Gst einzunehmen.

 Bringen über die Hürde (Hz „Hopp“, „Bring“, „Aus“, „Fuß“):

der Hund hat während des Werfens in Gst neben seinem HF zu sitzen; wenn das Holz liegt, erfolgt Hz „Hopp“, während des Springens das Hz „Bring“; ansonsten ist wie vor beschrieben zu verfahren.

 Klettersprung: 

Ausführung wie Bringen über die Hürde. 

Voraussenden (Hz „Fuß", „Voraus", „Platz", „Sitz"):

Der HF geht mit seinem Hund 10 - 15 Schritte bis zum Hz „Voraus", der Hund hat geradeaus weiter zu laufen während der HF stehen bleibt und nach angemessener Entfernung das Hz „Platz" gibt, worauf sich der Hund sofort hinzulegen hat. Auf RA geht der HF zu seinem Hund, um an dessen Seite unter Abgabe d. Hz „Sitz" die Gst einzunehmen.

 Ablegen unter Ablenkung (Hz „Platz", „Sitz"):

LG 1 u. LG 2:

Zu Beginn der Unterordnungsvorführung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund auf einen vom RA angewiesenen Platz unter Hz „Platz" ab, leint den Hund ab und stellt sich ca. 30 Schritte auf einen ihm angewiesenen Platz mit dem Rücken zum Hd. Der Hund hat ruhig liegen zu bleiben. Auf RA geht der HF zu seinem Hund, um an dessen rechte Seite die Gst unter Abgabe der Hz „Sitz" einzunehmen.

LG 3:

hier entfällt das Ableinen und der HF hat außer Sicht d. Hund zu stehen; ansonsten ist wie vor beschrieben zu verfahren.
 Die Unterordnungsvorführung endet mit der Abmeldung des HF mit seinem Hund beim LR.

Begleithundeprüfung / Club

 Gesamtpunktzahl 60 Pkte.

 Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate. Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Das Mitführen von Futter oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Ein Hund, der bei den Übungen 1 bis 5 nicht mindestens 70% (42 Punkte) erreicht, scheidet von der weiteren Prüfung aus.

 Teil A - Unterordnung: 

1. Leinenführigkeit (15 Punkte) Hörzeichen „Fuß“

Aus der Grundstellung heraus beginnt mit dem Hörzeichen „Fuß“ eine Leinenführigkeit. Der Hund ist an einem tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr zu führen. Die Führerleine ist in der linken Hand zu halten und hat während der Übung locker durch zu hängen.

Nach 40-50 Schritten hat eine Kehrtwendung zu erfolgen; nach ca. 10 Schritten folgen ca. 10 Schritte im Laufschritt, dann ca. 10 Schritte im langsamen Schritt, dann wieder ca. 10 Schritte Normalschritt. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, eine Links- und eine Kehrtwendung zu zeigen.

Mit einer Grundstellung wird die Übung beendet; aus dieser Position geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen.  Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes, sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen ist fehlerhaft. Eine Grundstellung in der Gruppe beendet diese Übung.

2. Freifolge (15 Punkte) Hörzeichen „Fuß“

Aus der Grundstellung in der Gruppe verlässt der HF mit seinem Hund die Gruppe um den Hund in der Grundstellung abzuleinen begibt sich erneut in die Gruppe und zeigt wieder die selbe Vorführung wie mit Leine.

Nach der Gruppenarbeit nimmt der Hundeführer wieder eine Grundstellung ein und zeigt wieder eine Vorführung wie vor in der Leinenführigkeit. 

3. Sitzübung (10 Punkte) Hörzeichen „Sitz“

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem frei folgenden Hund gerade aus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf Hörzeichen „Sitz“ zu setzen, ohne, dass der Hundeführer seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten dreht sich der Hundeführer zu seinem Hund um und geht auf Anweisung des Leistungsrichters wieder zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite die Grundstellung ein. Bleibt der Hund stehen oder legt sich hin hat eine Teilbewertung zu erfolgen.

4. Ablegen in Verbindung auf Herankommen

    (10 Punkte) Hözeichen „Platz“ „Hier“ und   „Fuß“

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem frei folgenden Hund gerade aus. (ggfls. kann die Endgrundstellung der Sitzübung als Ausgangsgrundstellung für die Platzübung verwendet werden) Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf Hörzeichen „Platz“ hinzulegen. Ohne sich umzudrehen geht der Hundeführer ca. 30 Schritte weiter und dreht sich nach seinem Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer seinen Hund mit Hörzeichen „Hier“ zu sich, der Hund hat nach Vorsitz auf  Hörzeichen „Fuß“ die Grundstellung einzunehmen. Zeigt der Hund eine andere Ausführung hat eine Teilbewertung zu erfolgen.

5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)

    Hörzeichen „Platz“, „Sitz“

Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes nimmt der Hundeführer mit seinen Hund einen vom LR zugewiesenen Platz in der Grundstellung ein. Der Hund wird abgeleint und mit Hörzeichen „Platz“ in die Ablageposition gebracht. Der HF entfernt sich von  seinem Hund ca. 30 Schritte ohne die Leine oder einen  weiteren Gegenstand bei ihm zu lassen und stellt sich mit dem Rücken zu seinem Hund. Auf Richteranweisung begibt sich der HF an die rechte Seite seines Hundes um ihn mit Hörzeichen „Sitz“ in die Grundstellung zu bringen. Bei unruhigem Verhalten o.ä. erfolgt eine Teilbewertung. Ein Hund der die Ablageposition verlässt , hat diesen Teil der Übung nicht bestanden.

 Teil B:  - Prüfung im Verkehr

 Die Prüfung findet außerhalb des Übungsgeländes statt. Punkte für diesen Teil der Prüfung werden nicht vergeben. Für das Bestehen ist der gesamte Eindruck des Verhaltens des Hundes über diesen Prüfungsteil maßgeblich. Die Übungen sind in der Leinenführigkeit zu zeigen. 

1. Verhalten im Straßenverkehr mit Personengruppe

Der Hundeführer geht eine vom LR vorgegebene Strecke in eine Personengruppe. Dort hat der Hund eine Sitzübung und eine Platzübung zu zeigen.

2. Verhalten gegenüber Radfahrern

Ein Radfahrer passiert das Team im Richtungs- und Gegenverkehr,

3. Verhalten gegenüber Joggern

ebenso der Jogger

4. Verhalten gegenüber Autos

Der Hund wird an mehreren Autos vorbeigeführt. Bei einem Auto wird die Tür geöffnet und wieder geschlossen, evtl. gehupt und ein Gespräch mit dem Fahrer geführt.

5. Begegnung mit anderen Hunden

In angemessener Entfernung wird ein anderer Hund vorgeführt. Der Hund muss sich neutral verhalten Der Hundeführer kann den Hund in Sitz- oder Platzposition bringen.

6. Verhalten des Hundes auf sich alleine gestellt

Der Hund ist an einem Zaun o.ä. anzuleinen, der HF begibt sich außer Sicht. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in angemessenem Abstand am Prüfungshund vorbei. Diesen hat der Prüfungshund ohne Angriffshandlung passieren zu lassen. 

Quelle: deutscher Club für Leonberger Hunde


 

Deutscher Club für Leonbergerhunde e.V.

 Sportprogramm

Das Sportprogramm für Leonbergerhunde beginnt mit einer Grundausbildung, die mit der Leonbergervorprüfung (LV) ihren Abschluss findet. Weiterführende Ausbildung findet im Gehorsamsbereich in enger Anlehnung an die Abteilung B der Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) des dhv, sowie in der Fährtenhundausbildung, ebenfalls entsprechend der Prüfungsordnung des dhv Abteilung A, statt.

Im Gehorsam können Prüfungen der Leonbergergehorsamprüfung (LG) 1-3 und in der Fährtenarbeit die Leonbergerfährtenhundprüfung (LF) 1-3 abgelegt werden.

 

1. Prüfungsstufen des Ausbildungsprogrammes:

 1.  Leonbergervorprüfung

     Zulassungsalter:  12 Monate

Prüfungsumfang: Leinenführigkeit entsprechend der BH-Prüfung; Sitz- und Platzübung an  der Leine,

Zahnkontrolle; in einer Gruppenarbeit hat der Hund seine Unbefangenheit sowohl Artgenossen als auch Menschen gegenüber zu beweisen.

2.   Leonbergergehorsamsprüfung – Ausbildungskennzeichen LG 1 – LG 3

Zulassungsalter entsprechend der PO des dhv Abteilung B.

     Ausführung entsprechend der Abteilung B der PO des dhv mit der Abweichung, daß

     die Sprunghürde über 0,80 cm zu überspringen ist und die Apportierübung ab LG2 über eine 1,40 hohe

      Sprungwand ausgeführt wird.

3.   Leonbergerfährtenhundprüfung – Ausbildungskennzeichen LF1 – LF 3  

      Zulassungsalter entsprechend der PO des dhv Abteilung A.

      Ausführung entsprechend der Abteilung A der PO des dhv.

Über die Zulassung zu einer Prüfung entscheidet der zuständige Ausbildungswart.

An einem internen Prüfungstag mit einem Richter können bis 20 Prüfungen in LG/LF zugelassen werden. Wird diese Zahl bei der Anmeldung überschritten, so ist die Prüfung um einen halben oder ganzen Tag zu verlängern, oder es ist ein weiterer Richter hinzuzuziehen.

Hunde können an einem Tag nur zu einer Stufe zugelassen werden. Eine Wiederholung innerhalb derselben Prüfung ist nicht möglich.

Es dürfen nur gesund erscheinende Hunde zur Prüfung geführt werden.

Punktzahlen und Bewertungen werden entsprechend der PO des dhv vergeben.

Für das Verhalten der Prüfungsteilnehmer gelten ebenfalls die Bestimmungen des dhv.

Die Rahmenbestimmungen zur Prüfungsordnung des dhv gelten sinngemäß auch für unsere Veranstaltungen.

 

2. Clubmeisterschaften

Zur Clubmeisterschaft sind nur Mitglieder des DCLH und Leonbergerhunde mit VDH/FCI anerkannten Ahnentafeln und Registerpapieren zugelassen.

Die Clubmeisterschaft wird jährlich einmal ausgerichtet und wird sowohl im Einzel- als auch im Mannschaftswettbewerb ausgetragen.

Die Einzelmeisterschaften werden in den Disziplinen

LG 1-3, LF 1-3, BH, FH 1

ausgetragen.

LG- und LF-Clubmeister wird der Hund mit der höchsten Tagespunktzahl. Er muß  jeweils bis zum Erreichen der Endstufe in einer weiterführenden Prüfungsstufe geführt werden.

Wiederholer und zurück gestufte Hunde können nur außer Konkurrenz starten.

BH- und FH-Meister wird der Hund mit der höchsten Tagespunktzahl.

Die Mannschaftsmeisterschaft wird in LG ausgetragen. Zum Start berechtigt sind Mannschaften aus Landes- und Bezirksgruppen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Hundeführern. In die Auswertung kommen die drei besten Wertungen einer Mannschaft.

 

3. Begleithundepokalkampf

Der Begleithundepokalkampf findet einmal jährlich als Einzel- und Mannschaftswettbewerb statt.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind entsprechend den Clubmeisterschaften zu übernehmen.

 

4. Ausbildung und Prüfungen

sind offen für jedermann und Hunde aller Rassen, vorausgesetzt sie sind Mitglied im DCLH. Für die Clubmeisterschaften und den Begleithundepokalkampf gelten jedoch die vorgenannten Bestimmungen.

Am Tag der Prüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben.

Die Ausbildungskennzeichen BH und FH werden von Leistungsrichtern des Deutschen Hundesport Verbandes (dhv) oder dessen Mitgliedsverbänden abgenommen und in entsprechenden Leistungsurkunden bestätigt.

Die Leonbergervorprüfung und die Ausbildungskennzeichen LG1-3 und LF1-3 werden von Leistungsrichtern des DCLH abgenommen und in Leistungsurkunden des DCLH bestätigt.

Alle Prüfungen sind rechtzeitig im offziellen Cluborgan bekannt zu geben.

Die Ausbildungskennzeichen BH,  FH, die Rettungshundeprüfung, sowie LG und LF berechtigen bei allen clubinternen Zuchtschauen zur Meldung in der Leistungsklasse.

 

  Stand 27.07.2003

 

 

Quelle: Europäisches Leonberger Zuchtbuch